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Für die Wertermittlung wird das Vergleichswertverfahren in Anlehnung an § 15 ImmoWertV verwendet. Danach sind Abweichungen von wertbeeinflussenden Merkmalen der Vergleichsobjekte durch Zu- und Abschläge oder in anderer geeigneter Weise zu berücksichtigen. Grundlage sind Lage, Grösse, Baujahr, Ausstattung, Zustand, Modernisierungsmassnahmen, vertragliche Einschränkungen (z.B. Mietvertrag) und besondere Grundbuchbelastungen (z.B. Wohnrecht).
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